
Lockerungen ab dem 01.03.2021
Während der Einzelhandel, die Gastronomie und der Sport- und Kulturbereich weiterhin leider geschlossen bleiben muss, dürfen wir uns nun endlich wieder über tolle Frisuren, gefärbte Haare und schöne Augenbrauen freuen!
Denn ab Montag, den 01.03.2021 dürfen einige Branchen wieder ihre Türen öffnen. Darunter fallen beispielsweise Friseursalons und Kosmetikstudios. Aber auch unser Garten oder Balkon darf sich rechtzeitig zu den ersten frühlingshaften Tagen auf eine Generalüberholung freuen – Baumärkte, Gärtnereien, Baumschulen und alle Geschäfte rund um den Gartenbedarf dürfen öffnen.
Musikunterricht
Auch Musikschüler können aufatmen – Musikunterricht im Einzelunterricht darf wieder stattfinden.
Selbstverständlich gelten weiterhin die bestehenden Abstandsregelungen und auch das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend. Ausgenommen von diesen Regelungen sind nur körpernahe Dienstleistungen sowie das Musizieren mit Instrumenten, die ein Tragen der Maske nicht zulassen.
Bleibt weiterhin vorsichtig und haltet Euch an die bestehenden Regelungen, damit bald auch weitere Branchen ihre Türen wieder für uns öffnen können!

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